Glasfassade bei Nacht: links ein transparentes Schaufenster mit Modeauslage, rechts eine projizierte Autowerbung, davor Passanten

Kann ich mein Schaufenster als Werbefläche vermieten?

Eine digital bespielbare Glasfläche eröffnet neben der eigenen Markenkommunikation eine weitere Möglichkeit: freie Sendezeit kann an andere Unternehmen vermarktet werden. Das Schaufenster wird damit zu einer lokalen digitalen Werbefläche – ohne seine Funktion als transparente Glasfläche am Tag aufzugeben.

Ob dieses Modell für einen Standort wirtschaftlich interessant ist, hängt jedoch stark von Lage, Sichtbarkeit, Zielgruppe und Vermarktungsaufwand ab.

Was wird bei einem digitalen Schaufenster eigentlich vermietet?

Vermietet wird nicht die Glasfläche selbst, sondern Sendezeit auf der digitalen Fläche. Ein Werbekunde kann beispielsweise bestimmte Zeitfenster oder einen Anteil innerhalb einer laufenden Rotation buchen.

Dadurch können eigene Inhalte und Kampagnen mehrerer Werbekunden auf derselben Fläche laufen. Auch unterschiedliche Kampagnenzeiträume lassen sich über die Steuerung organisieren. Wie eine solche Fläche technisch funktioniert, zeigt unsere Produktübersicht.

Wer kommt als Werbekunde infrage?

Interessant sind insbesondere Unternehmen, deren Zielgruppe regelmäßig am Standort vorbeikommt. Dazu können lokale Betriebe, regionale Marken, Veranstalter oder Unternehmen aus der direkten Umgebung gehören, die selbst keine vergleichbar sichtbare Fläche besitzen.

Auch Media- und Werbeagenturen können als Vermittler auftreten und die Fläche in lokale Kampagnen integrieren.

Was bestimmt den Wert der Werbefläche?

Entscheidend ist nicht allein die Größe des Fensters. Relevant sind vor allem Passanten- und Verkehrsfrequenz, Sichtachsen, Entfernung zur Betrachtungsposition, Größe und Höhe der Glasfläche sowie das direkte Umfeld.

Auch die Wiederkehrfrequenz spielt eine Rolle. Eine Fläche an einem Standort, den dieselben Menschen regelmäßig passieren, bietet andere Kontaktmöglichkeiten als eine Fläche mit überwiegend einmaligen Besuchern.

Welche Rolle spielen die Betriebszeiten?

PDLC-Projektionsflächen werden vor allem bei geringem Umgebungslicht eingesetzt. Damit ist entscheidend, wie viel relevante Frequenz am Standort am späten Nachmittag und Abend vorhanden ist.

Ein Standort mit hoher Tagesfrequenz ist nicht automatisch eine attraktive Projektionsfläche, wenn nach Einbruch der Dunkelheit kaum noch Menschen vorbeikommen. Die Bewertung sollte deshalb immer die tatsächlichen Nutzungszeiten berücksichtigen.

Wie unterscheidet sich das Modell von klassischer Außenwerbung?

Plakate, Citylights und klassische Digital-Signage-Flächen sind etablierte Werbeträger mit standardisierten Vermarktungsmodellen. Eine digital bespielbare Glasfläche ist dagegen unmittelbar mit einem bestehenden Gebäude verbunden und kann sehr standortspezifisch eingesetzt werden.

Ihr Vorteil liegt unter anderem darin, vorhandene Architektur zusätzlich zu nutzen. Gleichzeitig verfügt nicht jede einzelne Glasfläche automatisch über die Reichweite oder Standardisierung etablierter Außenwerbenetze. Weitere Einsatzmöglichkeiten zeigen wir unter Anwendungsbereiche.

Ist Fremdwerbung rechtlich anders als Eigenwerbung?

Dieser Unterschied ist wichtig. Werbung für das eigene Unternehmen am Ort der Leistung kann baurechtlich anders eingeordnet werden als Werbung für fremde Unternehmen oder Produkte. Wer Sendezeit verkaufen möchte, sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass eine für Eigenwerbung zulässige Nutzung automatisch auch Fremdwerbung umfasst.

Welche Vorgaben am jeweiligen Standort relevant sein können, erläutern wir im Artikel Schaufensterprojektion: Genehmigung nötig?. Eine verbindliche Beurteilung erfolgt durch die zuständige Behörde.

Sollte ich die Fläche selbst vermarkten?

Bei der Eigenvermarktung entscheidet der Betreiber selbst über Werbekunden, Preise, Laufzeiten und Inhalte. Das bietet Kontrolle, bedeutet aber auch Akquise, Vertragsverwaltung, Abrechnung und Abstimmung der Werbemittel.

Alternativ kann ein Vermarktungspartner diese Aufgaben übernehmen. Welches Modell sinnvoller ist, hängt von Standort, verfügbarer Zeit und dem Zugang zu potenziellen Werbekunden ab.

Was muss der Betreiber im laufenden Betrieb leisten?

Auch bei externer Vermarktung bleiben einige Entscheidungen beim Betreiber. Dazu gehören die Freigabe von Werbeinhalten, zulässige Branchen, Betriebszeiten und die Sicherstellung der technischen Verfügbarkeit.

Klare Regeln sind insbesondere dann sinnvoll, wenn eigene Markenkommunikation und Fremdwerbung auf derselben Fläche kombiniert werden.

Wie lässt sich das Potenzial des eigenen Standorts prüfen?

Eine erste Einschätzung beginnt mit Lage, Sichtbarkeit, relevanter Frequenz und den möglichen Betriebszeiten. Fotos, Maße und Informationen zum Umfeld helfen dabei, die technische Eignung zu bewerten.

Am verlässlichsten gelingt das bei einer Besichtigung durch einen Fachpartner vor Ort.

Fazit

Ein Schaufenster kann grundsätzlich als digitale Werbefläche vermarktet werden, wenn Standort, Technik und rechtliche Rahmenbedingungen dazu passen. Vermietet wird dabei Sendezeit – nicht die Glasfläche selbst.

Wie hoch die Nachfrage und der erzielbare Preis sind, lässt sich nur standortbezogen beurteilen. Die technische Prüfung übernimmt der geschulte Lumerax-Fachpartner in Ihrer Region; Werbekunden und Einnahmen lassen sich dabei nicht garantieren. Für eine erste Einschätzung können Sie eine Anfrage stellen – wir vermitteln Ihnen einen Fachpartner in Ihrer Nähe.

 

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