AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 21.10.2026

Anwendungsbereich dieser Kunden-AGB. Diese AGB gelten für alle Kunden der Marke Lumerax, insbesondere für Fachbetriebe, die Lumerax-Produkte für Projekte bei ihren Kunden beziehen, sowie für Unternehmen, die Lumerax-Produkte an ihrem eigenen Standort einsetzen. Für registrierte Lumerax-Partnerbetriebe gelten ergänzend die gesonderten Partnerbedingungen; bei Widersprüchen gehen diese vor.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der

DNX Ventures GmbH
Am Ausbesserungswerk 8
80939 München
Deutschland

(nachfolgend „Anbieter“, „DNX Ventures“ oder „Lumerax“)

und ihren Kunden in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn DNX Ventures ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

(1) Die Präsentation von Produkten, Lösungen oder Dienstleistungen auf dieser Website oder in sonstigen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage oder Bestellung.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von DNX Ventures oder durch Ausführung der Lieferung bzw. Leistung zustande.

3. Leistungen

(1) Unter der Marke Lumerax liefert DNX Ventures Produkte für Schaufenster und Glasflächen.

Dies kann insbesondere umfassen:

• Lieferung von schaltbarer Smart-Folie (PDLC), transparenter LED-Folie, LED-Displays und technischen Komponenten
• auf Wunsch Zubehör wie Projektoren und Steuersysteme
• technische Beratung
• Erstellung von visuellen Inhalten oder Medien

(2) Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.

(3) DNX Ventures führt keine Montagen aus. Montage und Inbetriebnahme übernehmen Fachbetriebe. Bereits vor dem 21.10.2026 schriftlich vereinbarte Montageleistungen erbringt DNX Ventures wie vereinbart. Elektroarbeiten führt ausschließlich eine Elektrofachkraft nach den anerkannten Regeln der Technik aus.

(4) Elektroarbeiten im Sinne dieser Bedingungen sind Arbeiten, bei denen Leitungen, Netzteile oder Steuerungen fest mit der elektrischen Gebäudeinstallation verbunden, diese verändert oder erweitert wird, sowie Arbeiten an Leitungen mit mehr als 50 V Wechsel- oder 120 V Gleichspannung (vgl. DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 1000-10). Das Anschließen steckerfertiger, geprüfter Geräte an eine vorhandene Steckdose ist keine Elektroarbeit.

(5) Projekte über Lumerax-Partnerbetriebe. Bietet ein Lumerax-Partnerbetrieb ein Projekt im eigenen Namen an, kommt der Vertrag über Lieferung, Montage und Inbetriebnahme ausschließlich zwischen dessen Kunden und dem Partnerbetrieb zustande; es gelten dessen Angebot und Geschäftsbedingungen. DNX Ventures ist in diesem Fall nicht Vertragspartner dieses Kunden und schuldet ihm keine Leistungen aus diesem Vertrag. Der Partnerbetrieb ist selbständiger Unternehmer und weder Vertreter noch Erfüllungsgehilfe von DNX Ventures.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise auf der Website verstehen sich in Euro inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Preisangaben auf der Website, im Konfigurator und in Preisübersichten sind unverbindliche Richtwerte bzw. Preisempfehlungen; verbindlich ist allein der Preis im Angebot oder in der Auftragsbestätigung.

(2) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

(3) Die Zahlungsbedingungen, insbesondere eine Anzahlung oder Vorkasse, ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Soweit dort nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(4) Anzahlung. Ist eine Anzahlung vereinbart, stellt DNX Ventures sie mit der Auftragsbestätigung in Rechnung; sie ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Der Restbetrag wird mit der Schlussrechnung abgerechnet; geleistete Anzahlungen werden angerechnet.

(5) Bis zum Eingang einer vereinbarten Anzahlung oder Vorkasse ist DNX Ventures nicht verpflichtet, Ware zu bestellen, auszuliefern oder mit der Leistung zu beginnen; vereinbarte Liefer- und Leistungstermine verschieben sich entsprechend.

(6) Bei Zahlungsverzug ist DNX Ventures berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten geltend zu machen.

5. Lieferung

(1) Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.

(2) Lumerax-Produkte sind nach der Montageanleitung und den technischen Vorgaben von Lumerax zu verarbeiten. Der Kunde stellt sicher, dass die baulichen und technischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Installation gegeben sind.

(3) Für bereits vereinbarte Montageleistungen von DNX Ventures teilt der Kunde vor der Montage den Verlauf verdeckter Strom-, Wasser-, Gas- und Datenleitungen im Montagebereich mit, soweit ihm dieser bekannt ist.

(4) Verzögerungen aufgrund fehlender Voraussetzungen oder bauseitiger Hindernisse liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.

6. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von DNX Ventures.

7. Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist.

(2) Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen.

(3) Für gebrauchte Produkte kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden, sofern dies im Angebot oder in der Auftragsbestätigung entsprechend vereinbart wurde.

(4) Bei Projektionen, Medieninhalten oder visuellen Darstellungen handelt es sich um kreative Dienstleistungen. Eine Erfolgsgarantie, insbesondere hinsichtlich Werbewirkung oder wirtschaftlicher Ergebnisse, wird nicht übernommen.

8. Haftung

(1) DNX Ventures haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DNX Ventures nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder Datenverlust ist ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

9. Nutzungsrechte an Inhalten

(1) Inhalte, die vom Anbieter im Auftrag des Kunden erstellt werden (z. B. Werbevideos, Visualisierungen oder Medieninhalte), dürfen ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Nutzung verwendet werden.

(2) Weitergabe, Bearbeitung oder Vervielfältigung solcher Inhalte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von DNX Ventures, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

10. Höhere Gewalt

DNX Ventures haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens verursacht werden.

Hierzu zählen insbesondere:

• höhere Gewalt
• Naturereignisse
• behördliche Maßnahmen
• Störungen internationaler Lieferketten
• Transport- oder Logistikprobleme
• Arbeitskämpfe oder Energieengpässe

In solchen Fällen verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen angemessen.

11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der auf dieser Website veröffentlichten Datenschutzerklärung. Anfragen gibt DNX Ventures nur dann an einen Lumerax-Partnerbetrieb weiter, wenn der Kunde hierin ausdrücklich eingewilligt hat. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, z. B. per E-Mail an info@dnxventures.de.

12. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.